Versionsnummer |
2025.3.3 |
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Releasedatum |
In den nachfolgenden Abschnitten werden die wichtigsten Neuerungen und Anpassungen in ForumOSM beschrieben.
Wie Sie an ein Update zu ForumOSM gelangen.
Der verantwortliche Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen wird per E-Mail informiert. In dieser E-Mail stellen wir das Update per Link zum Download zur Verfügung.
Falls Ihnen das Update nicht zur Verfügung steht, wenden Sie sich bitte an unseren technischen Support
Hinweis: Alle Verbesserungen und Fehlerbehebungen in diesem Release beziehen sich ausschließlich auf Funktionen zum Export des Informationsregisters.
Verbesserungen in ForumOSM
Übermittlung des "obersten" MutterUnternehmens
Die Aufsichten erwarten in der Meldung, dass die als "oberstes Mutterunternehmen" eingetragenen Dienstleister auch als "echte" Dienstleister übermittelt werden, auch wenn mit ihnen keine direkte Vertragsbeziehung besteht.
Abbildung: ID des obersten Mutterunternehmens
Leerzeichen für den Export bereinigen
Bei einigen Kunden wurden im Feedback zum Export führende oder endende Leerzeichen an Bezeichnungen und Werten bemängelt. Diese werden jetzt direkt durch die Anwendung für den Export entfernt.
Warnung bei doppelt erfassten Dienstleistern
Bei einigen Kunden kam es versehentlich zur Doppelerfassung von Dienstleistern. Mit zunehmender Anzahl ist es sehr schwer, diese Dopplungen zu erkennen.
Im Log bei der Erstellung des Excel-Files für das Informationsregister werden solche Dopplungen daher jetzt angezeigt.
Abbildung: Hinweis auf doppelt angelegte Dienstleister
Entfernung von vermeintlich doppelten Weiterverlagerungen
Sind an einer Dienstleistung mehrere Weiterverlagerungen an den identischen Dienstleister mit der identischen "Art der IKT-Dienstleistung" verknüpft, wirken diese im Export als doppelte Einträge.
In einem solchen Fall werden diese von der Meldung ausgenommen.
Fehlerbehebungen in ForumOSM
Für die Erstellung des Informationsregisters wurden nachfolgend genannte Anpassungen vorgenommen, die wir aus Fehlerprotokollen der BaFin und der EBA im Rahmen der Test-Uploads abgeleitet haben:
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Weiterverlagerungen weisen beim Export ihre eigene "Art der IKT Dienstleistung" aus und nicht mehr die der ursprünglichen Auslagerung.
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Dienstleister werden generell aus den Dienstleistungen und nicht vom Vertrag genutzt.